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Verhalten des Kunden nicht berücksichtigt

16.12.2008 – Den Kunden kann man doch nur als weltfremd, renditegeil und auf seinen Vorteil bedacht einschätzen.

Der Richter hätte in einem Nebensatz auch dieses Verhalten mal würdigen können. Über den Vermittler will ich nichts sagen – ist alles gesagt im Urteil.

Uwe Roesger

uwroe@web.de

zum Artikel: „Gier frisst Hirn”.

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