Vereinigte Makler in der Haftungsfalle

8.2.2018 – Eine treffende Einschätzung der Entwicklung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das Ergebnis der „Bätschie”-Rente lautet: „Daher waren sich alle Experten einig, dass man über die Nahles-Rente nur allgemein informieren darf.” Warum? Ebenfalls eindeutig im Artikel genannt: „aus Haftungsgründen”.

Was für ein Gesetzeswerk ist da entstanden. Vereinigte Makler in der Haftungsfalle. Nun verstehe ich auch das „Wir werden sie drücken, bis es quietscht”. Der Leidtragende ist der Kunde (Arbeitgeber, Arbeitnehmer) und der Vermittler, der seinen Kunden erklären musste, dass eine Rente ohne Garantie für ihn eine Altersvorsorge darstellt und gleichzeitig die ersten Beiträge als Courtage kassiert.

Die heuchlerische Erklärung, dass eine Grarantie zu teuer wäre, sollte gemeinsam mit den Abschlusskosten, der laut Experten allgemein gehaltenen Information und der klaren Zusage, dass niemand weiß und wissen kann, was letztendlich herauskommt, sowie der durch den Arbeitgeber eingesparten Sozialbeiträge, die letztendlich zu einer Verringerung des Arbeitslosengeldes und der gesetzlichen Rente des Arbeitnehmers führen, ins Beratungsprotokoll.

Wie lange werden die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungen dieses Risiko tragen? Die Beratungsprotokolle sollten unterzeichnen: Versicherer, Gewerkschaft, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vermittler sowie ein ausgewiesen spezialisierter Rechtsanwalt.

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Artikel: „Nahles-Rente spaltet die Unternehmen”.

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