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Verbraucherschutz wird „ad absurdum” geführt

25.6.2025 – Die Kritik des AfW kann ich zu 100 Prozent nachvollziehen: Aus meiner Erfahrung heraus kann ich von einer Vielzahl von Kreditvermittlungen durch Autohäuser berichten, die unseriös waren.

Der letzte Fall war eine Kundin, die vom Autoverkäufer eines Vertragshändlers überzeugt wurde, einen Kredit für den Autokauf aufzunehmen, obwohl sie über ausreichendes Sparguthaben verfügte. Da meine Kundin das Kfz bei mir versicherte, bin ich darauf aufmerksam geworden. Da die Widerrufsfrist vorbei war, blieb nur noch die komplette Sondertilgung des Kredites. Der Verlust für die Kundin hat sich in Grenzen gehalten.

Andere, homogene Fälle waren die standardmäßige Mitfinanzierung von Restkreditversicherungsprodukten, obwohl Kunden über ausreichende Absicherungen wie Todesfallschutz beziehungsweise Arbeitskraftabsicherungen verfügten.

Mein Fazit: Der Verbraucherschutz würde durch die geplante Umsetzung nicht gestärkt sondern „ad absurdum” geführt. Aber das ist ja nichts neues: Die Politik versagt auch hier! Zu wünschen wären wirkliche Fachleute in der Politik, die sich mit den Details der Auswirkungen ihrer Regelungen beziehungsweise Gesetze auch wirklich professionell auseinandersetzen.

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Artikel: „Anforderungen an Verbraucherkreditvermittler werden massiv verschärft”.

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