Verbraucherinteresse?

5.2.2003 – Die freien seriösen Finanzdienstleister sollen mit Auflagen bedacht werden, die in der Praxis als klein-oder mittelständiges Unternehmen nicht zu erfüllen sind. Was aber ist mit den Strukturvertrieben, die überwiegend mit Nebenberuflern, trainiert auf vierzehntägigen Schulungsmaßnahmen auf die Verbraucher losgeschickt werden?

Dürfen diese weiter ihr Unwesen treiben?

Wo schreit da der Verbraucherschutz? Wieviel nebenberufliche Steuerberater und Rechtsanwälte gibt es? Keine!

Bei diesen unseligen „Kloppertruppen" sollte interveniert werden, nicht bei freien und unabhängigen Finanzdienstleistern.

Hermann Haushahn

haushahn@onlinehome.de

Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Berufsunfähigkeit · Diebstahl · Elementarschaden · Mitarbeiter · Möbel · Regulierung · Verbraucherschutz · Verkauf · Vermittlerrichtlinie
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