Unterschiedliche Sachverhalte führen zu unterschiedlichen Ergebnissen

17.10.2023 – Die Versicherungs-Bedingungen wurden doch von beiden Gerichten gar nicht unterschiedlich ausgelegt. Beim Oberlandesgericht Koblenz lag ein Abgleiten vor, wenn auch langsam. Beim Oberlandesgericht Dresden glitt kein Boden ab, sondern er setzte sich nur, durch Austrocknen, und das nicht einmal langsam, sondern nur ganz langsam.

Unterschiedliche Sachverhalte führen nun einmal auch bei gleichen Versicherungs-Bedingungen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Bedingungen können gar nicht so klar formuliert werden, dass es über ihre Auslegung keinen Streit mehr gibt. Dafür sind dann die Gerichte da. Und wenn etwa die Rechtsprechung unterschiedlicher Oberlandesgerichte – wie hier aber nicht – sich tatsächlich widersprechen würde, entscheidet es am Ende der Bundesgerichtshof (BGH), wenn die Parteien es darauf ankommen lassen.

Der stellt dann klar, was die Bedingungen bedeuten. Wenn dessen Ergebnis dann ein Versicherer nicht will, kann er es entsprechend in seinen Bedingungen ändern, aber sicher nur für neue Verträge. Denn eine „Klarstellung” ist dies nicht, wenn der BGH die Bedingungen noch auslegen konnte, und nicht etwa sie wegen Intransparenz als unwirksam beurteilt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Warum bemühen sich Versicherer nicht um Klarstellung?”.

WERBUNG

Leserbriefe zum Leserbrief:

Erwin Daffner - Warum muss der BGH entscheiden? . mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Bundesgerichtshof · Private Krankenversicherung
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG