Und das wegen 78,89 Euro

4.5.2021 – Die Worte des Amtgerichts München waren tatsächlich noch eindeutiger: „ Nicht die Ansetzung dieser Kosten ist „unsinnig und lebensfremd“, sondern die Argumentation der Beklagten. [...] Vor diesem Hintergrund ist der Vortrag der Beklagten schlechterdings unverständlich und unhaltbar. [...]". Und das wegen 78,89 Euro.

Warum stecken die Versicherer so viel Geld in die Werbung? Wäre es nicht sinnvoller, die Schadensachbearbeiter besser zu schulen?

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Pkw-Desinfektion auch ohne vertragliche Vereinbarung”.

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