Transparenzmängel bei Überschüssen

30.3.2009 – Es ist schön, vom GDV zu hören, dass mindestens 75 Prozent der etwaigen Sterblichkeitsüberschüsse an die Versicherungsnehmer ausgeschüttet werden müssen. Dies ist doch wichtig.

Warum werden dazu aber keine zahlenmäßigen Angaben gemacht? In welcher Höhe fallen derartige Überschüsse in der Branche derzeit überhaupt an?

Auch fragt es sich, wie und wann werden diese Risikoüberschüsse ausgeschüttet? In den Bedingungen der Versicherer ist für die Rentenzahlungszeit in der Regel vorgesehen, dass die Überschüsse in Prozent der Deckungsrückstellung festgesetzt werden. Ist dies aber die richtige Form für die Ausschüttung der Risikoüberschüsse, denn bei ganz älteren Rentnern sind die Deckungsrückstellungen niedriger als bei jungen Rentnern?

Solange die Versicherer nicht für mehr Transparenz sorgen, dürften die Bedenken von Versicherungsnehmern über eine zu geringe und in der Form unzureichende Beteiligung an Risikoüberschüssen nicht ausgeräumt werden können.

Wolfgang Schuster

woschu1@aol.com

zum Artikel: „Kalkulieren die Lebensversicherer zu ihren Gunsten?”.

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