3.6.2008 – Ich kann aus Maklersicht nur bestätigen, dass sich das neue Vermittlerrecht wirklich noch nicht weit herumgesprochen hat.
Wie ist es sonst möglich, dass eine Kundin sagt, sie müsse die Versicherungsprodukte zu einer Basis-Rente mit ihrem Steuerberater besprechen. Speziell bei dieser Kaste hat es sich wohl noch nicht herumgesprochen, dass sie überhaupt nichts mehr im Versicherungsgeschäft zu suchen haben.
Wer übernimmt hier eine Haftung für eine mögliche Falschberatung? Und wer pfeift die Steuerberater endlich mal zurück?
Gerd Krause Versicherungsvermittlung
versicherungsmakler@krause-bav.de
zum Artikel: „Aufsicht ist gefordert”.
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