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Standardabfragen können auch schnell zu (Standard-) Ablehnungen führen

18.4.2024 – Der Standardisierungswahn in der Versicherungsbranche nimmt leider kein Ende. Fehlt auch noch, dass künstliche Intelligenz die Leistungsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung vornimmt.

Aber da sind wir wieder beim leidigen Thema Personal: Um eine individuelle Leistungsprüfung vorzunehmen, benötigt es an Know-how und Erfahrung, wie hier richtig angemerkt wird. Doch wo soll das denn her kommen, wenn man nicht das dafür geeignete Personal einstellt, das eben nun auch mal seinen Preis hat, den man aber nicht investieren möchte.

Anstatt in den Führungsebenen einzusparen (dort wird leider immer mehr ausgebaut, sowohl bei der Anzahl der „Köpfe” als auch in der Vergütung), wird in den operativen Bereichen weiter eingespart mit Standardisierungs- und Digitalisierungsprozessen, die dort völlig fehl am Platze sind, zum Leidwesen der Versicherten und Versicherungsgesellschaften zugleich.

Schlussbemerkung: Standardabfragen in der Leistungsprüfung können aber auch schnell zum Nachteil des Versicherten sein, nämlich dann, wenn der gar nicht die Chance einer Einzelfallprüfung bekommt, die gegebenenfalls einen ganz anderen und für den Versicherten positiven Ausgang hätte. Standardabfragen können also auch schnell zu (Standard-) Ablehnungen führen.

Egal, wie man es dreht: In jeder Hinsicht steckt hier erhebliches Streitpotenzial, welches den Versicherer Zeit und Geld und wiederum Aufwand für Fachpersonal (Juristen) kostet. Da ist die Frage erlaubt, ob Standardabfragen am Ende des Tages nicht mehr kosten als sorgfältige Einzelfallprüfungen.

Helmut Brunner

HelBru1980@web.de

zum Leserbrief: „Eine standardisierte Abfrage kann zu falschen Ergebnissen führen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Künstliche Intelligenz · Personal
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