Spekulieren über die Befestigung ist unnütz

31.7.2019 – Man kann sich das Spekulieren über die Befestigung des Smartphones und wie er das Ladekabel in das Smartphone gesteckt hat, sparen, wenn man einfach mal das Urteil liest: Das Ladekabel steckte nämlich schon im Smartphone und damit kann dieses ruhig irgendwo auf dem Beifahrersitz gelegen haben.

Es musste also nur noch das andere Ende des Ladekabels mit der Ladeeinheit verbunden werden, ohne das Smartphone zu bewegen. Die dazu vorgenommene Verbindung des Ladekabels mit der Ladeeinheit ist nun einmal laut Gesetz nicht verboten, egal, wie sehr es ablenkt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Ablenkung kann niemand bestreiten”.

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elektronische Patientenakte · Private Krankenversicherung
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