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Spekulation ist nicht zu verhindern

22.9.2008 – Die BaFin ist also der Ansicht, dass einige Unternehmen durch Spekulationen kurzfristig untergehen könnten?

„In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben“, sagt der BaFin-Präsident. Er verbietet daher der deutschen Finanzwirtschaft Leerverkäufe von elf Unternehmen, darunter Allianz. USA und GB sollen ähnlich vorgehen.

Leider gibt es aber die Möglichkeit, als Spekulant international ansässig zu sein – also ist eine solche Maßnahme womöglich gar nicht wirksam. Und damit ist sie auch nicht zulässig, denn „die BaFin kann Anordnungen treffen, `die geeignet und erforderlich sind, diese Missstände zu beseitigen oder zu verhindern´“. Da die Anordnung aber gar nicht geeignet ist, „Missstände“ zu beseitigen oder zu verhindern, ist die gesetzliche Grundlage einer solchen Anordnung wohl kaum gegeben.

Dann könnte sie auch von der deutschen Finanzwirtschaft unbeachtet bleiben – kontrolliert werden kann sie ohnehin kaum, weil auch deutsche Spekulanten an der Börse in Singapur, Hongkong und anderswo handeln können – zur Not gehen sie einfach kurzfristig in die Karibik, wenn sie dort nicht schon sind.

Bleibt also die Frage – trifft die Ansicht der hiesigen Finanzmarktaufsicht über eine Gefährdung bis zum kurzfristig möglichen Ende einiger Unternehmen – wie bei Lehmann – zu, und kann es wirklich so verhindert werden?

Peter A. Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „BaFin schreitet ein”.

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