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Soviel Dienstleistung muss schon sein

30.1.2003 – Jetzt sollen die die Beratung durchführen und die Anträge ausfüllen, die Ihren Kunden die Riesterrente verkauft haben. Diese Dienstleistung soll dann aber bitte auch jedes Jahr erneut durchgeführt werden. Soviel Dienstleistung muss schon sein.. oder meine Herren und Damen Verbraucherschützer?

Am besten wäre es doch, wenn jeder der einen Riestervertrag abgeschlossen hat, sich gleich bei der nächsten Verbraucherschutzzentrale oder seiner Bank das Formular ausfüllen lässt. Man sollte jedoch darauf achten, das diese Institutionen keine Gebühr für diese Dienstleistung verlangen.

Schließlich haben Sie ja schon eine Menge mit der Vermittlung der Verträge verdient. Sollte dann einer dieser Fachmänner einen Fehler im Ausfüllen des Formulars vollziehen, kann man die Organisation ohne weiteres für eventuelle Verluste haftbar machen.

Hans-Jürgen Kaschak

veka.kaschak@t-online.de

 

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Marktforschung · Riester · Verbraucherschutz · Zinsen
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