WERBUNG

Soll eine Straftat mit einer Gegenstraftat gesühnt werden?

15.9.2017 – Ich finde das hier geäußerte Rechtsempfindlich äußert bedenklich. Soll also eine Person oder ein Unternehmen eine Straftat mit einer Gegenstraftat sühnen dürfen?

Wenn das erlaubt werden würde, wird dasselbe bei Verkehrsunfällen, kleineren Schäden im Alltag ja auch eingeführt werden. Und dann sind wir ganz schnell auf dem Niveau von Ländern, in denen ein Mann einer Frau das Gesicht mit Säure veräzt und ein Gericht entscheidet, dass sie ihm das selbe antun darf. Nennt man im Volksmund: Rache.

Da stellt sich die Frage: Möchte man das? Und vor allem: Möchte man, dass eine Privatperson oder ein Unternehmen von sich aus entscheiden kann, wenn es zurückhackt und dann einfach so behaupten kann: Der hat mich zuerst angegriffen, ich habe mich lediglich verteidigt? Und das in einer Zeit, in der nicht einmal sicher herausgefunden werden kann, von wo und von wem der Wahlkampf in den USA 2016 angegriffen wurde.

P.S.: Vielleicht kommt das geäußerte Empfinden aber auch daher, dass es das Gefühl gibt beziehungsweise die steigenden Zahlen über Cyber-Angriffe sagen, dass der Staat nicht in der Lage ist, seine Bürger und Unternehmen vor Cyber-Angeriffen effektiv zu schützen. In diesem würde ich dem Leserbrief beipflichten.

19richard.rahl@gmail.com

zum Leserbrief: „Überraschungen, über welche man eigentlich lachen könnte”.

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe