14.9.2017 – Mit Interesse habe ich den Artikel gelesen – und war wieder einmal ob der Unbedarftheit unserer Verfassungsschützer empört. In den Niederlanden, sicher auch in anderen Ländern der EU, ist der – ich zitiere vom Artikel – „Hackback“, also der Rückangriff auf Hacker erlaubt und – wer hätte das gedacht – in Deutschland haben die Verfassungsschützer dies verboten. Ein Schelm, der dabei Böses denkt.
Um was geht es hier eigentlich? Um den Schutz deutscher Firmen und Privatpersonen vor Hochkriminellen oder um lukratives Neugeschäft für Versicherungs-Gesellschaften, welche sich mittlerweile auf dieses existenzbedrohende Geschäft eingeschossen haben? Jahresbruttoprämien in Höhe von mindestens 1.000 Euro bei einem Umsatz von einer Million sind hier noch preiswert.
Ich bin nun seit fast 30 Jahren in dieser unserer Versicherungsbranche tätig und es gibt immer wieder neue Überraschungen, über welche man eigentlich lachen könnte, wenn sie nicht so traurig wären.
Angelika Schindler-Scholz
zum Artikel: „Extreme Bedrohungslage durch Cyber-Risiken”.
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