Schwarze Schafe gehören an den Pranger!

13.6.2002 – Recht und Ordnung müssen sein. Aber selbst Asterix sagte schon zu Obelix, dass zu viel des Guten auch nicht gut ist. Offensichtlich hat hier ein Anwalt nicht viel zu tun, wenn er sich mit solchen Tätigkeiten abgibt (ob man daraus Rückschlüsse auf die Qualifikation des Anwaltes ziehen kann, bleibt jedem selbst überlassen).

Ich kann mir jedenfalls einfach nicht vorstellen, dass sich ein seriöser Finanzdienstleister daran stört, wenn ein anderer die Angabe der zuständigen Behörde vergessen hat - wen interessiert das denn wirklich? Das einzige Interesse, das hier vertreten wird, ist das Abzocken!

Anders kann ich es nicht nennen, wenn für einen einfachen Brief 709,-Euro verlangt werden. Allein schon dieser weit überhöhte Betrag müsste jedem rechtschaffenden Anwalt die Schamesröte ins Gesicht treiben.

Aber leider wird dieses Verhalten von der Rechtsprechung noch unterstützt. Warum kann es nicht so laufen, wie es im Zivilrecht (meines Wissens) üblich ist? Hier muss der „Gegner" auch erst angeschrieben werden.

Aber ähnlich wie bei einem Erinnerungsschreiben ohne oder nur mit geringen Gebühren. Schließlich wird jeder vernünftige Finanzdienstleister bestrebt sein, den jeweiligen Missstand unverzüglich abzustellen. Nun daran hätte der „Abzocker" kein Interesse, weil es ja dann kaum etwas zu verdienen gäbe.

Außerdem, wie würde es ihm gefallen, müsste er für jede seiner Unwissenheiten 709,-Euro berappen. Ich bin der Meinung, hier ist in erster Linie die Politik gefordert. Solche Vorschriften und Gesetze gehören unverzüglich verbessert.

Was hat das noch mit Recht zu tun, wenn der, der sich wehrt, wahrscheinlich noch mehr verliert? Damit wird doch die Position des „Abzockers" nur verstärkt. Kurzum, schwarze Schafe gehören an den Pranger. Das gilt nicht nur für Finanzdienstleister, sondern auch für alle Berufsgruppen.

Denken Sie mal darüber nach, Herr Anwalt.

Rainer Klag

rainer.klag@t-online.de

 

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
App · Berufsunfähigkeit · Marketing · Social Media · Strategie · Werbung · Zielgruppe
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG