Quersubventionierung nicht ausgeschlossen

1.4.2009 – Wenn der GDV undifferenziert behaupten will, die Berechnungen zu den Unterschieden zwischen Bevölkerungs- und kalkulatorischer Rentnersterblichkeit der Privatversicherung würden auf einem – natürlich keinesfalls korrekten – Ansatz von Periodentafeln des Statistischen Bundesamtes beruhen, so entspricht dies – wie der GDV auch wissen müsste – nicht den Tatsachen.

Wenn der GDV behauptet, dass die Risikoüberschüsse der Riesterrentner alleine diesen zugute kämen, so sollte er auch erklären, wie man verfährt, wenn die übrigen Rentner ebenso hohe Risikoverluste haben wie die Riesterrentner Überschüsse, also per saldo gar keine Risikoüberschüsse in der gesamten Rentenversicherung vorhanden sind. Auf diese Nachfrage von Journalisten hat der GDV nicht mehr geantwortet – warum wohl?

Die gesetzlichen Regeln sind eben nicht so streng, dass – in diesem und anderen Fällen – eine Quersubventionierung innerhalb der Rentenversicherung nicht möglich wäre. Und es gibt auch keine aufsichtsrechtliche Vorschrift, dass die Sicherheitsmargen in den kalkulierten Sterbetafeln exakt mindestens so hoch sein müssten, wie sie jetzt sind. Man muss doch den Verdacht haben, dass die Sicherheitsmargen so hoch kalkuliert werden, dass die Versicherer von ihrem Viertel der Risikoüberschüsse gut leben können, nachdem ihr Zehnter an den Kapitalerträgen seit Jahren stark zusammengeschrumpft ist.

Peter A. Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Transparenzmängel bei Überschüssen”.

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Private Krankenversicherung · Senioren · Sterbetafel
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