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Professionelle Beratung in Steuerangelegenheiten sinnvoll

6.3.2007 – Vielen Dank für das Aufgreifen eines wichtigen steuerlichen Themas. Allerdings wird am Ende des Artikels ein Ratschlag abgegeben, der steuerrechtlich nicht befolgt werden kann:

Eine Steuererklärung kann nicht unter Vorbehalt abgegeben werden. Ein entsprechender Vermerk auf der Steuererklärung wäre unbeachtlich.

Es gibt nur folgende Möglichkeiten für die Steuerpflichtigen:

1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet vor Ablauf des 31.12.2007 und die Rechtslage ist klar.

2) Ist der Fall zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden, kann die Finanzverwaltung per Erlass anordnen, die Bescheide in diesem Punkt vorläufig bekannt zu geben. Diese können nach der Entscheidung geändert werden.

3) Entscheidet man sich nicht für die Vorläufigkeit, kann der Steuerpflichtige nur Einspruch gegen den Bescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

4) Wird dem Ruhen des Verfahrens nicht stattgegeben und entscheidet das Finanzamt gegen den Steuerpflichtigen, muss er selbst klagen.

Dies ist beispielsweise bei der strittigen Abzugsfähigkeit der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ab 2005 derzeit in vielen Fällen ebenso.

Aus genau diesem Grund hat der im vorliegenden Fall prozessführende Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. den Trick über den Antrag auf Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte verwendet, um hoffentlich bereits eine Entscheidung vor Ablauf des 31.12.2007 herbei führen zu können, also noch bevor die Steuererklärungen für 2007 überhaupt abgegeben werden können.

Das zeigt, dass eine professionelle Beratung in steuerlichen Angelegenheiten mehr als sinnvoll ist.

Franz-J. Diefenthal

Franz-Josef.Diefenthal@LHRD.com

zum Artikel: „Hoffnung für Berufspendler”.

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