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§ 1 StVO gilt auch für Fahrradfahrer!

26.2.2007 – Die Formulierung, der Fahrradfahrer habe selbst am wenigstens Verantwortung für den Unfall, ist zumindest überraschend.

Erwachsene, auch Radfahrer, sollten immer damit rechnen, dass Kinder sich unerwartet verhalten. So bedauerlich die Folgen für den Radfahrer auch waren.

Ich bin sicher, dass das Gericht dies im Hinterkopf berücksichtigte bei seiner Entscheidung.

Friedrich-K. Bartels

bartels@feg-am-mittelrhein.de

zum Artikel: „Schützt Verkehrsunterricht vor Schadenersatzforderungen?”.

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