9.6.2020 – Erneut ein bestechendes Urteil! Eine Versicherung, die ich selbst via Umlage bezahle, über deren Gestaltung ich aber keine Kontrolle habe, nimmt Regress gegen mich wegen Fahrlässigkeit, die selbst in grober Form in den heutigen Policen mitversichert gilt.
Das gilt in der Gebäudeversicherung nur für den Eigentümer und Versicherungsnehmer, schon klar, aber die Privilegierung ist kaum einsehbar. Ohne es je beweisen zu können, ginge ich jede Wette, dass der Mieter nicht herangezogen worden wäre, wenn er keine private Haftpflichtversicherung gehabt hätte.
Wenn ich nur an die unzähligen Fälle denke, in denen Mieter in ihren Häusern und Wohnungen die abenteuerlichsten Reparaturen und Installationen vornehmen beziehungsweise sich extrem nachlässig benehmen und dennoch nie belangt werden, dann ist das ein bemerkenswertes Urteil.
Matthias Borchelt
m.borchelt@gottschalk-gruppe.de
zum Artikel: „Hausbrand nach Akku-Explosion: Zahlt der Gebäudeversicherer?”.
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.