9.6.2020 – Erneut ein bestechendes Urteil! Eine Versicherung, die ich selbst via Umlage bezahle, über deren Gestaltung ich aber keine Kontrolle habe, nimmt Regress gegen mich wegen Fahrlässigkeit, die selbst in grober Form in den heutigen Policen mitversichert gilt.
Das gilt in der Gebäudeversicherung nur für den Eigentümer und Versicherungsnehmer, schon klar, aber die Privilegierung ist kaum einsehbar. Ohne es je beweisen zu können, ginge ich jede Wette, dass der Mieter nicht herangezogen worden wäre, wenn er keine private Haftpflichtversicherung gehabt hätte.
Wenn ich nur an die unzähligen Fälle denke, in denen Mieter in ihren Häusern und Wohnungen die abenteuerlichsten Reparaturen und Installationen vornehmen beziehungsweise sich extrem nachlässig benehmen und dennoch nie belangt werden, dann ist das ein bemerkenswertes Urteil.
Matthias Borchelt
m.borchelt@gottschalk-gruppe.de
zum Artikel: „Hausbrand nach Akku-Explosion: Zahlt der Gebäudeversicherer?”.
Der BVK ruft wieder Versicherungsmakler und -vertreter zur Teilnahme an der Online-Umfrage zu seiner „Strukturanalyse“ auf.
Machen auch Sie mit und helfen Sie dabei, ein aufschlussreiches Bild der betrieblichen und persönlichen Situation der Branche zeichnen zu können.
Nehmen Sie jetzt an der Umfrage (etwa 15 Minuten Zeitaufwand) teil!