Berufung wurde zurückgewiesen

9.6.2020 – Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit Hinweisbeschluss vom 12. Juni 2019 (1 U 34/19, r+s 2030, 641) darauf hingeweisen, dass es die Berufung der Beklagten zurückweisen will und dies mit Beschluss vom 11. Juli 2019 getan hat.

Dr. Ulf Hoenicke

ulf.hoenicke@t-online.de

zum Artikel: „Hausbrand nach Akku-Explosion: Zahlt der Gebäudeversicherer?”.

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