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Offenbar wird ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs angestrebt

28.9.2017 – Nachdem nun einmal gesetzlich verlangt wird, dass der Treuhänder in der privaten Krankenversicherung (PKV) unabhängig sein muss, prüfen dies Gerichte bei Klagen gegen Prämienanpassungen auch regelmäßig, wenn der Kläger es bestreitet.

In vielen Fällen haben Treuhänder dazu bereits als Zeugen ausgesagt und ihre Einkommensquellen gerichtlich offengelegt. Manche sind zwar nur für ein oder zwei PKV-Versicherer Treuhänder, haben aber auch sonst bereits gute Einkünfte, mit denen Gerichte sie als unabhängig beurteilen.

Den betreffenden Treuhänder der Axa kannte ich von verschiedenen Veranstaltungen. Er war für bis zu zeitweise mehr als zehn Krankenversicherer tätig und hat mit Sicherheit bei der Axa nicht mal die im Urteil genannten 30 Prozent seiner Einkünfte verdient. Das könnte die Axa auch heute noch nachweisen.

Offenbar will die Axa aber stattdessen ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs. Ein solches Grundsatzurteil würde indes der Axa bis auf den konkreten Einzelfall gar nicht schaden, denn der Einkommensnachweis könnte in weiteren Fällen leicht erbracht werden. Schaden würde es aber einigen größeren Wettbewerbern, deren Treuhänder nicht so stark diversifizieren konnten, weil sie schon mit dem betreffenden Versicherer stark ausgelastet sind.

Die fehlende Unabhängigkeit des Treuhänders hätte dann zur Folge, dass bei diesen alle Beitragsanpassungen bis zu mehr als zehn Jahre zurück unwirksam sind. Sie würden womöglich ein Fall für Medikator und ihr Neugeschäft damit einstellen. Ist das Axa Paris völlig egal?

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „PKV-Beitragserhöhung: Erneute Schlappe für die Axa”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Beitragsanpassung · Bundesgerichtshof · Private Krankenversicherung
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