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Nur mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers

13.6.2005 – Die Portabilität bei Zeitwertkonten wird hier als einfach und selbstverständlich dargestellt. Nicht explizit erwähnt wird die Tatsache, dass der neue Arbeitgeber zustimmen muss.

Welcher Arbeitgeber wird auf freiwilliger Basis ein Zeitwertkonto übernehmen, bei dem er unter anderem umfangreiche Dokumentationspflichten hat?

Wenn es sich nicht gerade um eine umworbene Führungskraft handelt, wird sich doch kaum ein Arbeitgeber hierfür bereit finden, insbesondere wenn noch keine Zeitwertkonten im Unternehmen umgesetzt werden.

Deshalb finde ich die Begeisterung mancher Vermittler in Bezug auf Zeitwertkonten

( „6. Durchführungsweg in der BAV, max. Flexibilität, ....") nicht angebracht.

Claudia Schäfer

Claudia.schaefer@allianz.de

zum Artikel: „Zur Portabilität von Wertkonten”.

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