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Nichts im Leben sollte man um jeden Preis tun

23.6.2005 – Steht ein Sparer/ Anleger jedoch vor der Situation, dass eine Lebensversicherungspolice zur Kündigung oder zum Verkauf steht, sollte jeder Vermittler/ Berater ausdrücklich darauf hinweisen (und dies im Beratungsprotokoll festhalten), welche die Gefahren und Kosten eine Kündigung bzw. welche Vorteile der Verkauf einer Lebensversicherungspolice mit sich bringt.

Wird nämlich nicht auf die steuerlichen Nachteile hingewiesen, die eine Kündigung zur Folge hat, wenn die zwölf Jahresfrist noch nicht erfüllt wurde, besteht akute Gefahr einer Inanspruchnahme wegen Falschberatung.

Die Aufrechterhaltung des Risikoanteils bei Weiterführung der Police durch den Erwerber derselben ist ein weiterer wesentlicher Vorteil, auf den die Vermittler, insbesondere aber Makler und sonstige Berater ausdrücklich hinweisen sollten, um sich nicht haftpflichtig zu machen.

Die Tatsache, dass im Zweitmarkt auftretende Policenaufkäufer „einen Schnaps mehr" als den Rückkaufswert bezahlen, ist eine erfreuliche, bei Gesamtbetrachtung jedoch eher nebensächliche (Begleit-) Erscheinung.

Die anwaltliche Praxis zeigt mittlerweile ein hohes Haftungspotenzial, insbesondere gegenüber „umdeckungsfreudigen“ Vermittlern, die diese Gesichtspunkte übersehen.

Dr.Solheid

dr.solheid@web.de

zum Artikel: „Zweitmarkt nicht um jeden Preis attraktiv”.

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