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Nicht auf Versicherung allein hoffen

22.3.2010 – Dass für einen solchen Fall des Schlüsselverlusts Versicherungsschutz besteht, bedeutet ja noch nicht, dass der Verlust fahrlässig herbeigeführt wurde. Interessant wäre es hier doch zu erfahren, wie sich der Eigentümer der Schließanlage gegen den Verlust von Schlüsseln versichern kann und ob er zum Beispiel als Arbeitgeber zum Abschluss einer solchen Versicherung auch verpflichtet ist.

Hilfreich wären auch Tipps, wie die Überlassung von Schlüsseln und die damit verbundene Verlustgefahr vertraglich geregelt werden sollte. Wichtig ist doch die Eigenvorsorge und nicht die Hoffnung, dass bei dem Verlust eines Schlüssels schon eine PHV vielleicht wird Schadenersatz leisten müssen.

Daffner Erwin

daffner@srsp.de

zum Artikel: „Schlüsselverlust wird zum Türöffner”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Schadenersatz
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