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Neue Prüfkritererin bei BU- Versicherungen gefordert!

18.8.2006 – An die Adresse der FinanzFachFrauen und aller Kollegen und Kolleginnen:

„Eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist zwar ein notwendiger aber nicht ausreichender Schritt“.

Wichtig ist, die Beurteilung in den Köpfen der Gesellschaften und hier vor allem der prüfenden Instanzen (z.B. auch Prüfärzte für das Antragswesen) zu verändern.

Es liegt wohl an der gesamtgesellschaftlichen Betrachtung der Psychotherapie, der auch bei so genannten Bildungsbürgern immer noch mit Tabus und Vorbehalten überfrachtet ist.

Dabei ist es, vor allem aus ganzheitlich medizinischer Sicht, längst erwiesen und damit Stand der Wissenschaft, dass Menschen, die sich um die Gesundheit ihrer Seele ebenso kümmern wie um die physische Gesundheit, in der Regel ihr Leben besser, zufriedener und damit unanfälliger für Krankheiten (Thema Psychosomatik) leben.

Die Annahmepraxis der Berufsunfähigkeits-Anbieter ist deshalb in diesem Bereich nicht nur unerträglich, sondern vor allem im Hinblick auf die späteren Versicherungsleistungen wirtschaftlich äußerst unklug.

Es liegt also (auch) an der Vermittlerschaft, hier einen Gesinnungswandel herbeizuführen.

Warum holen sich unsere berufsständischen Verbände und die Fachpresse hier nicht Wissenschaftler in die Diskussion mit den Versicherungsgesellschaften, um ein so gravierendes volkswirtschaftliches Problem wie das der Berufsunfähigkeitsabsicherung besser zu beurteilen?

Der „Rat" der FFF, fünf Jahre nach einer Psychotherapie zu warten, bevor ein Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt wird, ist in diesem Zusammenhang fast sträflich. Hierzu muss uns dauerhaft etwas anderes einfallen!

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Psychotherapie als Stigma?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Gesundheitsreform · Versicherungsvertragsgesetz
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