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Nachweis der Unabhängigkeit spätestens vor Gericht

30.9.2008 – Es ist wieder einmal typisch. Erst werden Gesetze gemacht und dann genug Schlupflöcher angeboten. Dass diese dann genutzt werden, ist mehr als logisch.

Ein Makler soll und muss unabhängig sein. Sich einem Pool anzuschließen, der dann von der „Mutter“ gegründet worden ist, ist Betrug am Verbraucher. Jeder Makler muss selber wissen, was er tut. Spätestens vor dem „Kadi“ hat er seine Unabhängigkeit nachzuweisen.

Erol Sentürk

erol.sentuerk@gmx.de

zum Leserbrief: „Mogelpackung für den Verbraucher”.

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