Nachforderungen verjähren, ehe sie geltend gemacht werden.

11.1.2006 – Da haben wir es mal wieder, die Branche macht sich dadurch keinen guten Ruf, hier wieder mal nicht zu handeln. Im Gegenteil, wie zu erwarten, spielen Sie auf Zeit und hoffen natürlich das viele Kunden nicht reagieren.

Hier hätte doch der Bundesgerichtshof eindeutiger Recht sprechen sollen, denn man weiß doch wie sich die Versicherer verhalten.

Da hätte man doch gleich fordern sollen, dass alle Kunden angeschrieben werden sollen, wenn dies nicht geschehe, hätte man mit einem Bußgeld in Millionenhöhe drohen können.

Aber wieder mal typisch für Deutschland, nix passiert.

Schade, der Kunde ist und bleibt der Dumme, wenn er nicht selber reagiert.

E. Fuchs

ef.mail@freenet.de

zum Artikel: „Römers Mahnung bleibt ungehört”.

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