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Nach Sportunfall folgt die Bestrafung

31.1.2003 – Wie soll das zusammenpassen? Einerseits werden die Versicherten u.a. von den Krankenkassen aufgefordert sich sportlich zu betätigen, weil dies der Gesundheit nützt. Andererseits soll dies bestraft werden, wenn aus der erwünschten sportlichen Betätigung ein Gesundheitsproblem resultiert?

Wenn nicht jede sportliche Betätigung ausgeschlossen werden sollte, wer entscheidet denn dann, welche Sportart unerwünscht ist und welche nicht?

Wenn ich mir den Fuß vertrete und einen Bänderriss am Sprunggelenk zuziehe, woher weiß die Krankenversicherung dann, ob dies beim ganz normalen Umhergehen, bei Joggen, beim Kicken oder beim Drachenfliegen passiert ist? Und wer hindert mich daran zu lügen?

Diese ganze Ausschlussdiskussion dient doch nur dazu, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einzuschränken, damit man dort (scheinbar) günstigere Beitragssätze ausweisen kann und zusätzliches Geld in das System auf andere Weise zu pumpen. Wem nützt das?

Gerhard Jüttner

gerhard@juettner.de

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Fortbildung · Gesetzliche Krankenversicherung · Gesundheitsreform · Social Media
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