WERBUNG

Mit einem Makler-Produkt wäre das nicht passiert

4.4.2008 – Schade, dass der Name des beklagten Versicherers fehlt. Überdies ist es hier wenig hilfreich auf die AUB 2008 zu verlinken, die dem strittigen Fall sicher noch nicht zugrunde lagen.

Ein ganz entscheidender Hinweis fehlt noch: Es gibt auch Unfallversicherungen, die mehrheitlich über die Makler vermittelt werden. Diese Produkte stellen in diesem Land die Spitze bei der Qualität dar.

Aber Qualität und Marktanteil korrelieren in Deutschland leider kaum miteinander. In deren Besonderen Bedingungen kann man dann zum Beispiel im Punkt 2, Erweiterter Unfallbegriff, lesen: „Als Unfall gilt auch durch Eigenbewegung verursachte (..) Schädigung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ....“

Ein klarer Beweis für den geldwerten Vorteil einer guten Beratung. Aber der Gesetzgeber ist ja zufrieden mit dem Status quo und hält es für den großen Wurf, wenn Kunden in ähnlichen Fällen die ihm wenig helfenden Vertragsbedingungen rechtzeitig vor Abschluss erhält und im Beratungsprotokoll als Begründung für die Produktauswahl „finanzstarker Versicherer mit hohem Marktanteil“ steht. Und die „nützlichen“, halbseitigen Pflichtangaben in der Signatur jeder geschäftlichen E-Mail nicht zu vergessen.

Andreas Reissaus

areissaus@gmx.de

zum Artikel: „Anfällige Ferse”.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
Beratungsprotokoll · Marktanteil
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
4.4.2008 – Jörg Liedtke zum Artikel „Anfällige Ferse” mehr ...