4.4.2008 – Egal wie, hat doch die VVG-Reform selbstverständlich den Beratern ein Mehr an Papier auferlegt, ohne diese hierfür in irgendeiner Art und Weise zu entschädigen.
Viele Regelungen im VVG waren wie ein Teil der EU-Vermittlerrichtlinie völlig überflüssig und gehen in die Richtung der deutschen Steuergesetzgebung. Undurchsichtig, haftungsproblematisch und für den Bürger ohne jeden Vorteil.
Ein Hoch auf die deutsche Bürokratie, denn mit dem VVG und der EU-Vermittlerrichtlinie haben wieder viele Rechtsanwälte volle Auftragsbücher. Es ist aber auch erschreckend, mit welch einem geringen Weitblick und welch einer Lobbybeeinflussung wir in Deutschland letztendlich regiert werden.
Hans-Jürgen Kaschak
zum Artikel: „So schlimm ist die Informationspflicht gar nicht”.
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