17.1.2022 – Agenten können nur das vermitteln, was ihr Versicherer ihnen zur Vermittlung bietet. Selbst wenn sie Netto-Riester-Renten vermitteln wollten, können sie dies gegebenenfalls mangels Angebot ihres Versicherers nicht und müssen die Frage danach mit Nein beantworten. Oder wenn ihr Versicherer sich noch nicht ausdrücklich gegen Netto-Riester ausgesprochen hat, dann wissen sie nicht, ob sie es vermitteln werden.
Agenten von Versicherern, die Netto-Riester-Renten anbieten, sind wohl aufgrund ihres Agenturvertrages auch zu entsprechenden Vermittlungen verpflichtet. Wer sich weigert, dem könnte der Agenturvertrag gekündigt werden. Sie werden also Netto-Riester-Renten vermitteln oder wissen es noch nicht, wenn sie es auf die Beschwerde des den Bedarf anmeldenden Kunden beim Vorstand ihres Versicherers ankommen lassen wollen.
Makler indes sind ihren Kunden gegenüber verpflichtet. Dass Kunden einen Bedarf an der zulagengeförderten Riester-Rente haben, wird man aber wohl so sehen müssen. Zumindest bei Geringverdienern sind sie infolge hoher Zulagen bei geringen Eigenbeiträgen besonders bedarfsgerecht, um damit der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus wie vom Gesetzgeber gewollt gegenzusteuern.
Makler stets und Agenten der Versicherer, die Netto-Riester-Renten anbieten, werden also diese auch vermitteln. Wenn das Geschäft sich auf diese Vermittler und betreffende Anbieter konzentriert, hat dies erhebliche Vorteile. Auf Agenten, die keine Riester-Rente mehr anbieten können, kann verzichtet werden.
Peter Schramm
zum Artikel: „Riester als Nettopolice vermitteln oder gar nicht?”.
Die BVK-Studie 2020/2021 zeigt, wie Sie Ihren Betrieb trotz der Auswirkungen der Corona-Krise effizienter gestalten können und an welchen Stellschrauben Sie hierzu drehen müssen.