Lieber eine private Unfallversicherung mit erstklassigem Bedingungswerk

25.1.2018 – Man stelle sich mal den Aufschrei in etlichen Medien, bei einigen Parteien und dem sogenannten Verbraucherschutz vor, wenn ein privater Versicherer solche Regelungen in den Bedingungen stehen hätte und die so knallhart anwenden würde! Aber bei der „guten” gesetzlichen Unfall-Pflichtversicherung ist das wohl etwas anderes.

Da kann man dem Verunfallten nur wünschen, dass er für relativ kleines Geld eine angeblich überflüssige private Unfallversicherung bei einem der „bösen, raffgierigen” Vermittler mit erstklassigem Bedingungswerk abgeschlossen hatte.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Vorsichtmaßnahme mit bitteren Folgen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Pflichtversicherung · Private Unfallversicherung · Verbraucherschutz
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