Eine Klärung kann nur ein höchstgerichtliches Urteil liefern

4.12.2020 – Es handelt sich nicht um Geldverschwendung, sondern um den üblichen effizienten Weg festzustellen, was denn eine Regelung rechtlich genau beinhaltet. Die Unfallverhütungs-Vorschrifen wurden doch von den Berufsgenossenschaften selbst erstellt – da sollten sie schon eine Vorstellung haben, was diese eigentlich festlegen.

Nur im Einzelfall kann dies dann doch zu Unklarheiten führen – dann benötigt man eine Klärung, die eben nur ein höchstgerichtliches Urteil liefern kann. Damit man nun weiß, was die eigenen Vorschriften an dieser Stelle genau bedeuten.

Und dann kann man überlegen, ob man dies so oder doch anders will, und es in seinen eigenen Vorschriften in der nächsten Auflage unter Berücksichtigung der durch den Bundesgerichtshof erfolgten Auslegung so klarstellen, dass es dem selbst Gewollten nun möglichst gerichtsfest entspricht. So wie die Urteile zur Betriebsschließung erst Klarheit dazu verschaffen, was in den Bedingungen – gegebenenfalls ungewollt, weil so nicht wirklich vorhergesehen – rechtlich gemeint ist, und nun als Musterbedingungen neu gefasst werden können, bis zum nächsten Mal.

Die Gerichte sind schlicht der Platz, wo rechtliche Texte auf ihre Bedeutung geprüft werden können, in konkreten Einzelfällen, damit man nachher weiß, ob sie ihren Zweck erfüllen oder nachgebessert werden sollten. Es gibt ja für solche Texte – wie auch Allgemeine Versicherungs-Bedingungen – keine „Teststrecken”, wo etwa Testfahrer prüfen, ob sie noch nicht erkannte Qualitätsmängel haben, was auch nicht vor Rückrufaktionen schützt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Dieses Gerichtsdebakel war abzusehen”.

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AVB · Berufsaufgabe · Bundesgerichtshof · Private Krankenversicherung
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