4.12.2020 – Was für eine Geldverschwendung. Haben die Berufsgenossenschaften (BG) keine Juristen im Haus, die dieses Gerichtsdebakel hätten kommen sehen könne (müssen?)?
Wenn schon zwei Instanzen die Forderungen der BG ablehnen, ist es doch wahrscheinlich, dss die dritte Instanz das ebenso sieht. Aber die Prozesskosten werden ja von der BG bezahlt und damit von den Arbeitsgebern und nicht von den Verantwortlichen aus eigener Tasche getragen.
Auch der Anwalt der BG sollte sich mal überlagen, ob die Umsatzoptimierung ein probatens Mittel ist.
Bernd Krone
zum Artikel: „Pflicht zur Treppensicherung entscheidet sich an Zentimetern”.
Peter Schramm - Eine Klärung kann nur ein höchstgerichtliches Urteil liefern . mehr ...
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