8.8.2017 – Dem Satz „im Sinne der versicherten Gemeinschaft kann gar nicht anders entschieden werden” muss ich hier widersprechen. Im Sinne der Versicherten-Gemeinschaft müssen die GDV-Musterbedingungen verpflichend werden für jeden Neuvertrag und entsprechend Starkregen (bei Elementargefahren) eingeschlossen werden.
Der Kunde muss bei der Beratung (oder dem Online-Abschluss) explizit Starkregen abwählen. Dann ist endlich Schluss mit dem unsäglichen Gejammer, dass die Branche/ Versicherer Schuld sind, da sich der Kunde proaktiv entschieden hat, dass er diesen Teil des Versicherungsschutzes nicht benötigt/ will.
Ansonsten schließe ich mich dem Leserbrief an: Vertrag ist Vertrag, mich verwundert nur wieder einmal, wie ein Gericht die komplett gegenteilige Meinung fällt als die Vorinstanz. Spricht das für Verfahrensfehler?
Richard Rahl
zum Leserbrief: „Vertrag ist Vertrag”.
+Thomas Oelmann - Dann aber auch Antrag gleich Antrag. mehr ...
Richard Rahl - Ein Fehler des behandelnen Arztes? mehr ...
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