28.9.2005 – Als seit über zwanzig Jahren auf die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) spezialisierter Versicherungsmakler haben wir umfangreiche Erfahrung auch mit der Beratung zu § 172 VVG.
Wir lassen den Kunden entscheiden und sehen unsere Aufgabe darin, den Kunden so weit zu bringen, dass dieser in der Lage ist, diese wichtige Entscheidung selbst zu treffen.
Insofern müssen wir auch unsere Meinung dem Kunden nicht verkaufen, aber natürlich sagen wir sie ihm.
Das funktioniert in der Praxis bestens, ist abschlussfördernd und kann auch unseren Kollegen nur empfohlen werden.
Gerhard Pscherer
zum Artikel: „Ist das Recht auf Beitragserhöhung positiv?”.
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