Kein Unfall, sondern eine schleichende Vergiftung

9.5.2019 – Wenn es denn nun dem Beamten gelingen sollte, einen Zusammenhang zwischen seinen erlittenen Schädigungen und dem kontaminierten Leitungswasser herzustellen, dann sollte der Träger der Behörde beziehungsweise die durchführende Firma haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden können.

Sie hatten mit ihrem völlig ungeeigneten Zusatz das Trinkwasser verschmutzt und die Gesundheitsschäden billigend in Kauf genommen. Es ist eben kein Unfall, sondern eine schleichende Vergiftung.

Uwe Rabbe

uwe.rabbe@online.de

zum Artikel: „Der Beamte und das fragwürdige Trinkwasser”.

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