25.8.2022 – Es wird mit keinem Wort das Wirtschaftlichkeitsgebot, noch das SGB V § 12 erwähnt. Daher ist das kein Ratgeber, sondern eher ein Werbeflyer, wie ihn jede Krankenkasse/ Krankenversicherung auch erstellt.
Den Arbeitskreis hätten sie sich sparen können. Die Menschen brauchen Hilfe bei der Einreichung von Anträgen et cetera. Denn wenn sie die Hilfe aus gesundheitlichen Gründen benötigen, schaffen sie das kaum alleine. „Ratgeber”... man fasst es nicht.
Steffen Zaiser
zum Artikel: „Offizieller Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung”.
Thorulf Müller - PKV bitte nicht so anpreisen. mehr ...
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.