Kein gutes Geschäftsgebaren

10.6.2005 – Aufgrund Ihres Artikels habe ich mir eine der besagten „kostenlosen" Unfallversicherungen über die fin@nzpotimierung.de Discountbroker AG bei der Ostangler Brandgilde zusenden lassen. Die Police kam auch relativ schnell, ausgestellt war diese auf die fin@nzoptimierung.de als Versicherungsnehmer und auf mich als versicherte Person.

Unter dem Punkt Besonderheiten steht in der Police „Laut Versicherungsvertragsgesetz stehen die Rechte aus diesem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern dem Versicherungsnehmer zu (Fremdversicherung)“.

Der Versicherungsnehmer kann ohne Zustimmung der versicherten Person und ohne die versicherte Person in Kenntnis zu setzen, diesen Vertrag jährlich kündigen. Die Beitragszahlungsdauer übernimmt der Versicherungsnehmer.

Bisher wurden die Rechte aus dem Vertrag, insbesondere auch der Anspruch auf eine etwaige Zahlung der Invaliditätssumme, auch nicht an mich abgetreten. Auf meine Anfrage bei der fin@nzoptimierung hat diese bisher nicht geantwortet.

Mein Fazit: „Der versicherten Person bringt dieses Geschenk nichts“. Weder ist gesichert, dass im Leistungsfall die versicherte Person ihr Geld bekommt, noch weiß diese, ob sie nach dem ersten Jahr überhaupt noch versichert ist.

Zwischenzeitlich wird dieses Thema auch bereits im Gästebuch der Ostangler Brandgilde unter www.Ostangler-Brandgilde.de kritisch kommentiert, insbesondere mit Verweis auf wettbewerbs- und aufsichtsrechtliche Aspekte.

Eine Stellungnahme der Ostangler Brandgilde dazu findet sich im Gästebuch der Gesellschaft noch nicht.

Nebenbei: „Das Gästebuch der Brandgilde ist auch unter Datenschutzaspekten lesenswert“.

Die Gesellschaft antwortet dort sehr offenherzig auf Anfragen Ihrer Kunden, teilweise werden dort Kommentare zu Angeboten abgegeben, die in den Versand gegangen sind. Auch werden dort Versicherungsscheinnummern für jedermann ersichtlich ausgewiesen, zu denen die Police verschwunden ist etc. ...

Ich denke nicht, dass dieses Geschäftsgebaren dem Ruf der Branche fördert!

Bernhard Kremers

bernhard.kremers@efino.de

zum Artikel: „Unfallversicherung als Werbegeschenk”.

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App · Berufsunfähigkeit · Insurtech · Provision · Verkauf · Versicherungsmakler · Versicherungsvertragsgesetz
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