21.3.2006 – Es ist überhaupt noch nicht raus, wer den Energieberaterpass erhalten wird (kein beschlossenes Gesetz), welcher Betrieb maßgeblich die Tätigkeit ausüben darf oder interessiert sein wird.
Vermutlich wird dem Handwerksmeister der Heizung- und Klimatechnik, ggf. weitere spezielle Handwerker, daraus das Problem erwachsen, das er das entsprechende Objekt nicht mehr handwerklich betreuen darf.
Wenn dem so wäre, so wird kaum ein betriebsführender Handwerksmeister den Energieberater beantragen, sondern diesen Bereich outsourchen oder gleich dem Fachingenieur das Verlangen nach dieser Leistung weiterleiten, da er im Gegenzug auf handwerkliches Geschäft (Empfehlung) hofft.
Stephan Berger
zum Artikel: „Haftungsfalle fehlerhafte Energieberatung”.
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