13.2.2007 – In welche Kategorie stuft Herr Sandkühler denn die Makler ein, welche mit Versicherern eine Vereinbarung getroffen haben über Umsatz mit entsprechenden Provisionsgrößen?
Hier wäre eventuell ein „Pseudo-Makler“ denkbar?! Oder auch ein „teilgebundener“ Makler?
Alois Reichhart
zum Artikel: „Was ist ein gebundener Vertreter?”.
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