4.3.2020 – Ich kann die Huk durchaus verstehen und finde es gut, wenn Gerichte über den Klageweg dazu beitragen, Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen. Gerade im Onlinebereich herrschen oftmals noch „Wildwestmethoden”.
Es ist ja überhaupt nicht klar, wer da vor dem PC sitzt und Verträge darüber abschließt oder kündigt. Wir hatten unlängst einen konkreten Fall, bei dem die Tochter für die Mutter und letztlich sogar gegen deren Willen die Versicherung für das Auto über einen Onlinevermittler neu (aber unzureichend) versichert und den alten Vertrag gekündigt hat.
Sicher auch, weil es ein zu hoher Aufwand war, hat der Versicherer die Kündigung per Mail entgegengenommen, wobei die E-Mail-Adresse keinen Rückschluss auf die Versicherungsnehmerin zugelassen hat. Und es freilich leicht ist, sich über einen Freemailer nahezu jeden Absendernamen zuzulegen.
Und der neue Versicherer hat policiert und auch das Sepa-Mandat entgegengenommen, obwohl das vom Kontoinhaber nicht genehmigt war. Danke an das Team vom VersicherungsJournal, dass Sie über die Sache berichten und den Ausgang des Verfahrens sicher weiter verfolgen werden.
Andreas Reissaus
zum Artikel: „Check24 streitet mit Huk24 über Kündigungen per E-Mail”.
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