16.3.2006 – Hier wird wieder klar, dass zum Thema gleichgeschlechtliche Partnerschaft Handlungsbedarf besteht.
Als homosexueller wird man als Mensch zweiter Klasse behandelt. Man darf nicht vergessen, dass vom Staat, sobald die Partnerschaft eingetragen wird, auch Unterhaltspflicht gegenüber dem Partner besteht, wie z.B. bei Arbeitslosigkeit.
Also gezahlt werden darf, nur keine Leistungen, wie in dem beschriebenen Artikel erläutert, empfangen werden.
Deutschland sollte sich hierbei ein Beispiel an den Niederlanden nehmen.
Dort sind die Rechte und Pflichten, ob Hetero- oder Homosexuelle-Ehe, gleich.
A. Engelbarts
zum Artikel: „Unterschiede im Todesfall bei Beamten“.
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