Hinz und Kunz könnten einfach Verträge kündigen

14.11.2017 – Hier sieht man mal wieder wie unsere Gerichte urteilen. Eine Rechtswirksamkeit eines Briefes, der nicht unterschrieben ist, als gültig zu erklären, entbehrt meiner Meinung jeder Logik. In Zukunft können Hinz und Kunz Verträge, ob Versicherungen oder sonstige, kündigen! Ob dies nun der Vertragspartner weiß oder nicht! Seltsame Rechtsauslegung eines Richters.

Ulrich Fendl

ulrich.fendl@basler.de

zum Artikel: „Wirksame Policen-Kündigung trotz fehlender Unterschrift?”.

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