Hinz und Kunz könnten einfach Verträge kündigen

14.11.2017 – Hier sieht man mal wieder wie unsere Gerichte urteilen. Eine Rechtswirksamkeit eines Briefes, der nicht unterschrieben ist, als gültig zu erklären, entbehrt meiner Meinung jeder Logik. In Zukunft können Hinz und Kunz Verträge, ob Versicherungen oder sonstige, kündigen! Ob dies nun der Vertragspartner weiß oder nicht! Seltsame Rechtsauslegung eines Richters.

WERBUNG

Ulrich Fendl

ulrich.fendl@basler.de

zum Artikel: „Wirksame Policen-Kündigung trotz fehlender Unterschrift?”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Richard Rahl - Erst einmal tief durchatmen und entspannt bleiben. mehr ...

Hagen Walter - Stichwort Dunkelverarbeitung. mehr ...

WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
14.11.2017 – Thomas Kupczok zum Artikel „Wirksame Policen-Kündigung trotz fehlender Unterschrift?” mehr ...
 
14.11.2017 – Hans-Peter Bierlein zum Artikel „Wirksame Policen-Kündigung trotz fehlender Unterschrift?” mehr ...