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Hinweis in Kündigungsbestätigung reicht

22.3.2010 –

Mal wieder wird nach Wegen gesucht, um den Versicherten doch noch per Telefon zu penetrieren. Ich möchte hier nur auf den Artikel in Capital hinweisen, „Die Deutschen besitzen Tausende unnötige Versicherungspolicen“: http://www.capital.de/finanzen/versicherung-vorsorge/100028999.html.

Meiner Meinung nach bedarf es wirklich eines Anrufs beim Versicherten in den allerseltensten Fällen, und das auch nur, wenn sich die Versicherungs-Bedingungen zu ungunsten des Versicherten geändert werden, und nicht bei einer Kündigung. Ein Hinweis auf die Nachteile sollte in der Kündigungsbestätigung ausführlich dargestellt werden.

Ron Baker

r.e.b@gmx.net

zum Artikel: „Telefonwerbung – Grenzfälle und Grauzonen”.

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AVB · Berufsunfähigkeit
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