26.4.2019 – Das Urteil durfte eigentlich niemanden überraschen, da diese Regelung seit Jahrzehnten unbeanstandet existiert. Wie oft ein KH-Versicherer trotzdem, in Unkenntnis des berufsbezogenen Verkehrsunfalls gezahlt hat, lässt sich wohl kaum quantifizieren.
Eine Regelung über die PHV müsste ja so aussehen, dass man in diesen Fällen ein Schmerzensgeld zahlt. Alles andere ist nun einmal über die Berufsgenossenschaft abgedeckt. Und dann wäre da noch die „Benzinklausel”, was aber bedingungstechnisch wohl lösbar wäre.
Eher ist hier der Arbeitgeber gefragt, der für diese Fälle einen entsprechenden Versicherungsschutz einkauft, falls es ihn denn gibt. Wenn nicht, hätten wir doch nun eine Produktidee.
Rainer Weckbacher
zum Leserbrief: „Der PHV eine weitere (unsinnige) Klausel zufügen”.
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