WERBUNG

Hauptsache, das Kleingedruckte bleibt eingehalten

29.7.2019 – Das ist natürlich keine gute Werbung für die private Krankenversicherung, zumal ja die gesetzliche Krankenversicherung beim Krankengeld deutlich großzügiger ist. Offensichtlich will man halt länger zahlen, als es vielleicht wegen eines gesundheitsförderlichen Auslandsaufenthalts erforderlich wäre. Hauptsache, das Kleingedruckte bleibt eingehalten.

Welchen Vorteil hat die Versicherten-Gemeinschaft denn, wenn der Krankentagegeldbezieher zu Hause bleibt und er unter Umständen deswegen vielleicht noch länger krank ist und noch länger Leistungen bezieht? Hier sollte der Verband mal umdenken und die Klausel in den Musterbedingungen entsprechend ändern.

Davon unabhängig kann zugunsten des Versicherten von den Bedingungen abgewichen werden. Und das wäre in diesem Fall angemessen gewesen. Wenn ein Kranker in den Urlaub geht, um nach ärztlichem Nachweis seinen Heilungsprozess zu fördern, dann tut er das genau deswegen und um nebenbei die Versicherten-Gemeinschaft zu schonen. Aber wie gesagt: Die Bedingungen wollen es anders. Der Versicherer auch.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Artikel: „Kein Krankentagegeld auf den Kanarischen Inseln”.

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe