Grundregeln bei der privaten Altersversorgung gefordert

13.2.2003 – Wer hat die meisten Riesterverträge abgeschlossen ? Auf der Bestandsliste in dem erwähnten Artikel kann man diese Zahlen eindrucksvoll nachvollziehen. Die meisten Verträge wurden bei den Banken und Strukturvertriebspartnern abgeschlossen.

Man kann sicherlich für viele Bürger die Riesterverträge wunderbar darstellen und diese auch als lukrativ anpreisen. Hat dies jedoch etwas mit seriöser Beratung zu tun. Die wenigsten Bürger wissen wie sie Ihre Förderung anfordern.

Die Fragebögen bleiben bei den Anbietern sehr häufig unbeantwortet. Die unabhängigen Berater, welche unternehmerisch denken müssen, können Riesterverträge aus Gründen der Haftung und auch aus Gründen der Kostendeckung nicht anbieten.

Wer dies als unabhängiger Makler dennoch vollzieht, muss wissen was er tut. Wir geben dem BVI einhellig recht, dass eine Vereinfachung erfolgen muss. Vor allem muss dem Anleger die staatliche Zulage und auch die Kinderzulagen sowie die Freibeträge auf Dauer der gesamten Laufzeit inklusive Rentenphase fest und unausweichlich zugesichert werden.

Das wird der Staat jedoch nicht machen, da er gerade in dem Punkt der nachgelagerten Besteuerung eine in Zukunft lukrative Einnahmequelle sieht. Er würde zudem in starke finanzielle Probleme gelangen, wenn er die Zulagen und Freibeträge auf die gesamte Laufzeit garantieren würde.

Man spricht ja heute schon ganz offiziell davon, dass die Zulagen in Zukunft nicht mehr finanzierbar sind. Was muss getan werden, damit die private Altersversorgung funktionieren kann?

1.) man muss Arbeit belohnen und Berater müssen für Ihre wichtige Dienstleistung auch entsprechend entlohnt werden.

2.) Jeder Bürger der privat vorsorgt, soll dafür weniger Rentenbeiträge bezahlen und erhält später auch weniger staatliche Rente.

3.) Jeder der seine Beiträge aus dem Nettolohn bezahlt, soll die Leistung später auch steuerfrei erhalten.

4.) Es muss jedem Bürger überlassen bleiben, wo er denn seine betriebliche Altersversorgung abschließt. Es kann nicht sein, dass ein Mitarbeiter von BMW seinen Pensionsfonds aufheben muss, nur weil er zu Audi wechselt. Hier müssen die Arbeitgeber zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet werden.

5.) Riesterverträge müssen ersatzlos gestrichen werden.

Damit sind natürlich entsprechende Stornos der jetzigen Verträge verbunden. Allerdings gehen wir ohnehin davon aus, dass diese Verträge ohnehin keine Zukunft haben.

6.) Die deutschen Lebensversicherer sollen verpflichtet werden, alle Erträge, welche mit den Kundengeldern erwirtschaftet werden, den Kunden auch zukommen zu lassen. Stille Reserven und versteckte Holdinggewinne sollen untersagt werden.

7.) Der Vertrieb hin zur unabhängigen Beratung gehört gestärkt und nicht wie durch die neuen Verbraucherschutzideen eingeschränkt.

8.) Die auf dem Markt befindlichen Produkte gehören unter eine staatliche Zulassung.

9.) Nebenberuflicher Vertrieb von Versicherungen und Kapitalanlagen gehört in jedem Fall untersagt.

10.) Auch bei Banken sollten Versicherungen nur von entsprechenden Fachleuten verkauft werden dürfen und nicht von jedem beliebigen und manchmal noch nicht einmal als Bankkaufmann ausgebildeten Schalterangestellten.

Wenn diese Grundregeln eventuell einmal umgesetzt werden, sehen wir die Chance in einer dauerhaft erfolgreichen Umsetzung einer privaten Altersversorgung ohne späteres Wehleiden der Anleger. 

H.- J. Kaschak

veka.kaschak@t-online.de

 

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