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Gleiches Recht für alle

3.5.2010 – Wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Von gesetzlichen Krankenkassen werden seit Jahren private Zusatzversicherungen gegen Provision vermittelt, obwohl Kassen aus rechtlichen Gründen keine Provision erhalten dürfen.

Von einer Vermittlung nur zum Zeitvertreib kann aber bei objektiver Betrachtung nicht ausgegangen werden. Das Krankenkassen mit dem Ziele der Erzielung von Provisionen tätig sind, kann nur derjenige nicht erkennen, der dies nicht erkennen will.

Wenn die Gesetzgebung zur Versicherungs-Vermittlung zum Schutze des Verbrauchers geschaffen wurde, müssen die Vorschriften im Sinne einer Gleichbehandlung aller Vermittler entweder für alle Vermittler gelten oder wieder abgeschafft werden.

Da „der Ball nun beim Bundesgesundheits-Ministerium abgelegt ist“ wird vom DIHK „keine schnelle Lösung erwartet“. Der Meinung des DIHK ist zuzustimmen, da das Bundesgesundheits-Ministerium kein Interesse daran haben dürfte, am aktuellen rechtswidrigen Zustand etwas zu verändern. Dass ist so nicht hinnehmbar.

Reinhard Durchholz

rd@main-assekuranz.com

zum Artikel: „Sind Krankenkassen Versicherungsvermittler?”.

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