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„ Gierige Nation oder falsche Berechnung?“

28.10.2003 – Versorgungslücken und die zunehmend dahinschwindende Leistung der sozialen Rentenversicherung sind seit jeher ein gewichtiges Argument für zusätzliche private Vorsorge. Leider wird gerade von der Lebensversicherung der Eindruck erweckt, dass diese Vorsorge bei Abschluss in jungen Jahren noch relativ preiswert zu leisten wäre.

Bei genauem Hinsehen erweist sich, dass auch diese Berechnungen oft unter unrealistischen Prognosen und der Unterschlagung der Geldentwertung durch Inflation leiden. Derzeit informieren die Lebensversicherungsunternehmen, wenn auch spät und erst nach Aufforderung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und durch den GDV, ihre Kunden über die voraussichtlich gegenüber den ursprünglich in Beispielrechnungen in Aussicht gestellten Ablaufleistungen.

Die Verminderungen, verursacht durch die zurückgegangenen Kapitalerträge, betragen bis über 25 Prozent der Kapitalleistungen. Soll damit eine Rente finanziert werden, so ergeben sich durch die mittlerweile höhere Lebenserwartung, sowie die zurückgegangenen Zinsüberschüsse während der Rentenbezugszeit  nochmals Senkungen der daraus finanzierbaren Renten gegenüber früheren Berechnungen.

Wer in jungen Jahren mit damals, ohne Inflation ausreichenden Ablaufleistungen gerechnet, aber zwischenzeitlich übersehen hat, diese den gestiegenen Lebenshaltungskosten nachzuführen, wird zusätzlich mit dem Kaufkraftverlust dieser ohnehin verminderten Ablaufleistungen konfrontiert.

Selbst bei vereinbarter Dynamik der Beiträge halten die Ablaufleistungen damit nicht mit, da die restliche Versicherungsdauer bis zum Ablauf  immer kürzer wird. Jedoch auch die betriebliche Altersversorgung verwendet objektiv unzureichende Prognosen.

So werden Pensionsrückstellungen mit den sogenannten, steuerlich anerkannten Richttafeln von Heubeck berechnet. Diese berücksichtigen aber nicht, im Gegensatz zur Generationen-Sterbetafeln verwendenden Privaten Rentenversicherung,  die langfristig zunehmende Lebenserwartung, sondern kalkulieren ebenso wie manche Pensionskassen und die private Krankenversicherung mit Perioden-Sterbetafeln, die regelmäßig der steigenden Lebenserwartung angepasst werden müssen.

So können zum Beispiel statt einer noch 1995 berechneten erforderlichen Pensionsrückstellung von 305.000 Euro zum Rentenbeginn  eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers in 2015 nach aktuellem Stand  bereits 474.000 Euro erforderlich sein, ohne dass dies mit einer höheren Rente verbunden wäre.

Dieser Betrag wird sich voraussichtlich weiter erhöhen, so wie die Lebenserwartung steigt. Berücksichtigt man, dass diese Altersversorgungsmodelle bei kleineren GmbHs oft durch Lebensversicherungen rückgedeckt sind, deren hochgerechnete Ablaufleistungen ebenfalls zurückgehen, so geraten auch diese Altersversorgungsmodelle in Bedrängnis, weil die Nachfinanzierbarkeit der Fehlbeträge für manche kleinere GmbH unter der heutigen wirtschaftlichen Lage unmöglich werden kann.

Altersvorsorge ist also in der Realität letztlich viel teurer, als man optimistisch vermutet. So wie sich diese Einsicht durchsetzt, wird mehr gespart und weniger konsumiert werden.

Dipl.-Math. Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Gierige Nation oder falsche Berechnung?“

 

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